Kosten unserer Rechtsberatung
 
Da wir vorwiegend im Bereich des Zivilrechts tätig sind, berechnen sich
unsere Gebühren nach dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert ist bei
Geldforderungen mit dem Forderungsbetrag identisch. Bei wiederkehrenden
Leistungen wie Unterhalt ist der geforderte Jahresunterhalt die
Berechnungsgrundlage.
 
Der Anwalt ist verpflichtet die gesetzlichen Gebühren einzufordern.
Nur unter besonderen Umständen ist er berechtigt davon abzuweichen.
Dies macht für Sie die Kosten bei fehlgeschlagenem Forderungseinzug kalkulierbar.
Bei Beratungen werden Honorare von 120 € - 190 € berechnet.
Bei Verkehrsunfällen werden in Normalfall die Kosten des Anwalts von der
gegnerischen Versicherung im Rahmen der Schadensregulierung übernommen.
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